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Was das Anti-Greenwashing-Gesetz für Hotels in Deutschland ab 27. September 2026 bedeutet: neue Pflichten für Umweltwerbung, Green Claims, Zertifikate und eine praktische Checkliste für Paare bei der Hotelbuchung.
Ab September Pflicht: Was das Anti-Greenwashing-Gesetz für Ihre Hotelbuchung ändert

Anti-Greenwashing-Gesetz: was sich für Hotels in Deutschland ändert

Wer in Deutschland ein Luxushotel bucht, wird künftig deutlich strengere Regeln für Umweltversprechen erleben. Das sogenannte Anti-Greenwashing-Gesetz setzt die Greenwashing-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2024/825 über umweltbezogene Angaben) in deutsches Recht um und zielt direkt auf irreführende Green Claims in Prospekten, auf Verpackungen von Hotelprodukten und im Internet. Kern ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich auf verlässliche Informationen zum Umwelt- und Klimaschutz verlassen können wollen.

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben dazu eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und Unternehmen verpflichtet, ihre Umweltaussagen künftig belegen zu können. In der Praxis bedeutet das: Wer als Hotel mit Begriffen wie umweltfreundlich, klimaneutral oder angeblich klimaneutral wirbt, muss den Inhalt dieser Claims gegenüber staatlichen Stellen und Gästen transparent machen. Die Richtlinie (EU) 2024/825 verlangt in Art. 3 Abs. 1, dass umweltbezogene Angaben „klar, zutreffend und durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt“ sein müssen; das BMUV verweist in seinen Erläuterungen zum Gesetz darauf, dass damit Greenwashing im Alltag spürbar eingedämmt werden soll.

Für Reisende in Deutschland ist das eine Zäsur, weil Anti-Greenwashing nicht mehr nur ein Marketingtrend, sondern ein rechtlich scharfes Instrument wird. Das Anti-Greenwashing-Gesetz Hotels Deutschland betrifft nicht nur große Hotelketten als Unternehmen, sondern auch kleinere Häuser, die mit nachhaltigen Produkten und regionalen Produkten werben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht damit ein verlässlicherer Rahmen, in dem sie echte Umwelt- und Klimaschutzleistungen von bloßen Schlagworten im Internet mit Begriffen wie grün, eco oder klimaneutral unterscheiden können. Das Bundesgesetzblatt nennt als Ziel ausdrücklich, irreführende umweltbezogene Werbung zu unterbinden und so faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.

Was Paare bei Green Claims, Labels und Hotelwebsites jetzt prüfen sollten

Für ein Paar, das ein romantisches Wochenende plant, wird der Blick ins Kleingedruckte wichtiger als der erste Eindruck der Lobby. Werbebroschüren, Internetseiten und Verpackungen von Spa-Produkten im Zimmer dürfen Begriffe wie umweltfreundlich oder umweltfreundlich klimaneutral nur noch nutzen, wenn die Hotels ihre Umweltaussagen mit Daten belegen können. Genau hier greift das Greenwashing-Gesetz, das Anti-Greenwashing für Verbraucherinnen und Verbraucher konkret macht und Green Claims in der Hotellerie messbar statt nur gefühlt nachhaltig werden lässt.

Die Greenwashing-Richtlinie der Europäischen Union verlangt, dass Unternehmen präzise Informationen über den Inhalt ihrer Umweltversprechen liefern und diese nicht vage im Internet mit Begriffen wie „grün“ oder „klimaneutral“ schmücken. Für Reisende heißt das: Fragen Sie nach, ob ein Haus nach Standards wie GreenSign, GSTC oder Nordic Swan zertifiziert ist und ob diese Zertifikate von unabhängigen staatlichen Stellen oder akkreditierten Prüfern kontrolliert werden. Ein hilfreicher Praxisleitfaden für echte Nachhaltigkeit im Wellnessbereich findet sich etwa im Beitrag „Green Spa oder Greenwashing“, der zeigt, wie man leere Claims von belastbaren Konzepten unterscheiden kann; der Hinweis erfolgt hier als redaktionelle Empfehlung und nicht als bezahlte Werbung.

Konkrete Fragen bei der Buchung können sich auf innen und außen richten, also sowohl auf die Energieversorgung als auch auf die Produkte im Spa und auf die Produkte im Restaurant. Hotels müssen erklären können, wie sie ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, welche lokalen Lieferanten sie nutzen und wie sie mit für Gäste sichtbaren Maßnahmen wie Wassersparen, Abfalltrennung oder dem Verzicht auf unnötige Verpackungen umgehen. Als kurze Checkliste für Paare eignen sich Fragen wie: (1) Welche Zertifikate liegen vor und wer prüft sie? (2) Gibt es veröffentlichte Kennzahlen zu Energie, Wasser und Abfall? (3) Werden regionale Produkte nachweislich bevorzugt? (4) Gibt es einen öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsbericht? Wer als Hotel klimaneutral wirbt, ohne dies belegen zu können, riskiert nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch Vertrauensverlust bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Greenwashing heute sensibel erkennen und entsprechende Angebote andernfalls meiden.

Branchenreaktion, SPD-Politik und praktische Orientierung für Ihre Buchung

In der Branche ist längst angekommen, dass Anti-Greenwashing kein Nischenthema mehr ist, sondern ein Wettbewerbsfaktor im Premiumsegment. Die SPD hat das Gesetz politisch stark unterstützt, weil es für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz schaffen und sogenanntes Greenwashing im Tourismus eindämmen soll. Strengere Regeln für Green Claims treffen dabei nicht nur Reinigungsmittel oder andere Produkte im Hotel, sondern auch digitale Angebote wie Buchungsportale, die über Nachhaltigkeitsfilter und Informationen zum Umwelt- und Klimaschutz werben.

Viele Häuser reagieren, indem sie ihre Datenlage verbessern, damit sie jede Umweltbehauptung belegen können und nicht nur schöne Bilder im Internet mit Begriffen wie „eco“ präsentieren. Wer sich tiefer mit Kennzahlen und Zertifikaten befassen möchte, findet im Beitrag „GreenSign und Kennzahlenset“ eine präzise Einordnung, wie Nachhaltigkeit in deutschen Hotels messbar wird; auch dieser Verweis ist als unabhängige redaktionelle Orientierung gedacht. Für Paare, die Wert auf Wellness legen, lohnt ein Blick auf Angebote wie die eleganten Arrangements in Bad Birnbach, die auf my-germany-stay.com mit klaren Informationen zu Energie, Wasser und regionalen Produkten vorgestellt werden, ohne dass daraus eine Empfehlung gegen andere Häuser abgeleitet werden soll.

Rechtlich gilt dabei: „Wann tritt das Anti-Greenwashing-Gesetz in Kraft?“ – „Am 27. September 2026, mit Übergangsfristen für bestehende Werbung.“ „Was müssen Unternehmen künftig bei Umweltwerbung beachten?“ – „Sie müssen Umweltbehauptungen belegen können und diese gegenüber den zuständigen Behörden offenlegen.“ „Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Gesetz?“ – „Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und weitere wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.“ Für Ihre nächste Buchung in Deutschland bedeutet das, dass Hotels ihre Informationen über Nachhaltigkeit präziser, überprüfbarer und für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher aufbereiten müssen. Wer als Paar gezielt nachfragt, kann so jene Häuser identifizieren, die nicht nur mit schönen Worten, sondern mit belastbaren Konzepten für Umwelt- und Klimaschutz überzeugen und damit das Versprechen des Anti-Greenwashing-Gesetz Hotels Deutschland im Alltag einlösen; ergänzende Informationen bieten die amtliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, der Richtlinientext der EU und begleitende Stellungnahmen des BMUV.

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